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Mittwoch, 08.09.2010

Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit ist, bedingt durch Unfall oder Krankheit, das persönliche Risiko, das Ihre private und berufliche Existenz am meisten bedroht.

Jeder Tierarzt muss zwar kraft der Satzung seiner Tierärztekammer Mitglied in dem jeweils zuständigen Versorgungswerk sein und dort einen seinem Gewinn entsprechenden monatlichen Beitrag leisten, jedoch erhält er in Hinsicht auf eine eintretende Berufsunfähigkeit eine völlig unzulängliche Leistung.

Die Versorgungswerke leisten erst bei einer nahezu vollständigen Berufsunfähigkeit, während die meisten dauernden Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich eine hochgradige teilweise Berufsunfähigkeit auslösen. Des weiteren wird die Leistung durch das Versorgungswerk nur unter dem Zwang der Praxisaufgabe und sogar kompletten Aufgabe jeder tierärztlichen Tätigkeit erbracht.

Doch auch wer eine zusätzliche, private Vorsorge, etwa durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung getroffen hat, wähnt sich häufig fälschlicherweise auf der sicheren Seite. Nur zu oft kommt das böse Erwachen im Schadenfall, nämlich wenn die Versicherer auf keine anderen Berufe als tierärztliche Berufe verweisen (abstrakte Verweisung), aber dennoch eine Leistung mit Hinweis auf die verbleibenden Möglichkeiten innerhalb der tierärztlichen Berufe versagen (konkrete Verweisung). Dann wird der niedergelassene Tierarzt nämlich auf eine Tätigkeit verwiesen, die er aufgrund seiner Approbation auszuüben in der Lage ist, wie zum Beispiel eine Tätigkeit in einem Labor oder im Pharmaaussendienst.

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung die wirtschaftlichen Folgen einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit auffangen soll, stehen Sie natürlich im Falle einer Verweisung vor einer Katastrophe: Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zumeist nicht nur eine sich dynamisierende Rentenzahlung, sondern befreit Sie bei entsprechender Kombination auch von der Beitragszahlung zum Beispiel zu Ihrer Altersversorgung oder der Tilgung Ihrer privaten oder praxisbedingten Darlehen.

Für Sie ist sicher entscheidend, dass die der Höhe nach erforderliche Berufsunfähigkeitsabsicherung in Zusammenhang mit Ihren finanziellen Lasten und steuerlichen Erfordernissen sowie den unerlässlichen Spezialkonditionen für praktische Tierärzte bzw. Fachtierärzte ("Nicht-Verweisung") professionell ermittelt wird. So können Sie den Risiken Ihres Berufes zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht gelassen entgegensehen.


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