Logo
Donnerstag, 09.09.2010

Kraftfahrt
Jährlich werden immer mehr Fahrzeuge in Deutschland angemeldet. Der Kaufpreis eines Fahrzeuges hat heute einen hohen Stand erreicht. Die Gefahr vor finanziellen Verlusten kann im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung in verschiedenen Bereichen ausgeschlossen werden.

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung: ist eine Pflichtversicherung. Sie schützt gegen begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Versichert sind Verletzungen von anderen Personen oder fremden Eigentums; außerdem deckt sie reine Vermögens- schäden, die durch das Fahrzeug entstehen können.

Fahrzeugversicherung (Kasko): wird in zwei Bereiche unterteilt. Durch sie sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko): Sie versichert gegen Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des Fahrzeuges bzw. seiner unter Verschluß bewahrten oder an ihm befestigten Fahrzeugteile durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Überschwemmung
  • Wildschäden (z.B. Zusammenstoß mit einem Reh)
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Kurzschluß an der Verkabelung (Schmorschäden)

    Es sind jedoch nicht alle Fahrzeugteile mitversichert. So ist der Verbandskasten oder das Abschleppseil mitversichert, nicht jedoch Ihr Mobiltelefon oder Gegenstände, die Sie zur Ausführung Ihres Berufes benötigen.

    Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko): umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko abgedeckt sind. Außerdem sind selbstverschuldete Schäden am eigenem Fahrzeug, die durch Einwirkung von Außen entstehen, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (z.B. Fahrerflucht) abgedeckt.

    Versicherungssummen: Man sollte für die Haftpflichtversicherung die sogenannte "unbegrenzte Deckung" für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je Person jedoch höchstens 10 Mio. Euro) wählen.
    In der Kaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wodurch sich der Beitrag reduziert wird.

    Rabatt-Einstufung: Sie erhalten für jedes unfallfreies Jahr einen Bonus, d.h. Ihr Schadenfreiheitsrabatt erhöht sich. Das macht sich in der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung merkbar, in der Teilkasko gibt es keine Rabatt-Einstufung.

    Versichererwechsel: Sie können Ihren Versicherer wechseln, wenn

  • Sie ein anderes Fahrzeug anmelden
  • Sie mit Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres den Vertrag kündigen oder
  • der Versicherer den Beitrag um einen bestimmten Satz erhöht

    Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird dabei selbstverständlich voll angerechnet.

    Weitere Absicherungsmöglichkeiten: Sie können noch weitere Risiken, die in Verbindung mit Ihrem Fahrzeug stehen decken.

    Z.B.:

  • Autoinhalts- und Werkversicherung
  • Verkehrs-Service-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Insassen-Unfallversicherung



    Druckversion anzeigen



    Kontakt Impressum Sitemap Suche Home
    Tierseuchendeckung
    weitere Informationen
    bpt-Tarifvertrag
    weitere Informationen
    Aktuelles zum Tierseuchenrecht
    weitere Informationen
    Spezial-Berufshaftpflicht für Tierärzte
    weitere Informationen
    Doc D'or - Ihre Altersvorsorge
    weitere Informationen
    Spezial-Elektronik-Versicherung
    weitere Informationen
    VERANSTALTUNGEN
    weitere Informationen
    LEXIKON
    weitere Informationen
    Stichwortsuche
    Medicopartner Versicherungsmakler GmbH • Caprivistr. 31 • D-49076 Osnabrück • Telefon: +49 (0) 541 – 409 49 0 • Fax: +49 (0) 541 – 409 49 99