
|
 |
 |
Kraftfahrt |
 |
 |
 |
Jährlich werden immer mehr Fahrzeuge in Deutschland angemeldet. Der Kaufpreis eines Fahrzeuges hat heute einen hohen Stand erreicht. Die Gefahr vor finanziellen Verlusten kann im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung in verschiedenen Bereichen ausgeschlossen werden.
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung: ist eine Pflichtversicherung. Sie schützt gegen begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Versichert sind Verletzungen von anderen Personen oder fremden Eigentums; außerdem deckt sie reine Vermögens- schäden, die durch das Fahrzeug entstehen können.
Fahrzeugversicherung (Kasko): wird in zwei Bereiche unterteilt. Durch sie sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko): Sie versichert gegen Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des Fahrzeuges bzw. seiner unter Verschluß bewahrten oder an ihm befestigten Fahrzeugteile durch:
Brand
Blitzschlag
Explosion
Sturm
Hagel
Überschwemmung
Wildschäden (z.B. Zusammenstoß mit einem Reh)
Bruchschäden an der Verglasung
Kurzschluß an der Verkabelung (Schmorschäden)
Es sind jedoch nicht alle Fahrzeugteile mitversichert. So ist der Verbandskasten oder das Abschleppseil mitversichert, nicht jedoch Ihr Mobiltelefon oder Gegenstände, die Sie zur Ausführung Ihres Berufes benötigen.
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko): umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko abgedeckt sind. Außerdem sind selbstverschuldete Schäden am eigenem Fahrzeug, die durch Einwirkung von Außen entstehen, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (z.B. Fahrerflucht) abgedeckt.
Versicherungssummen: Man sollte für die Haftpflichtversicherung die sogenannte "unbegrenzte Deckung" für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je Person jedoch höchstens 10 Mio. Euro) wählen.
In der Kaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wodurch sich der Beitrag reduziert wird.
Rabatt-Einstufung: Sie erhalten für jedes unfallfreies Jahr einen Bonus, d.h. Ihr Schadenfreiheitsrabatt erhöht sich. Das macht sich in der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung merkbar, in der Teilkasko gibt es keine Rabatt-Einstufung.
Versichererwechsel: Sie können Ihren Versicherer wechseln, wenn
Sie ein anderes Fahrzeug anmelden
Sie mit Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres den Vertrag kündigen oder
der Versicherer den Beitrag um einen bestimmten Satz erhöht
Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird dabei selbstverständlich voll angerechnet.
Weitere Absicherungsmöglichkeiten: Sie können noch weitere Risiken, die in Verbindung mit Ihrem Fahrzeug stehen decken.
Z.B.:
Autoinhalts- und Werkversicherung
Verkehrs-Service-Versicherung
Rechtsschutzversicherung
Insassen-Unfallversicherung
 |
 |
 |

|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Aktuelles zum Tierseuchenrecht |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Spezial-Berufshaftpflicht für Tierärzte |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Doc D'or - Ihre Altersvorsorge |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Spezial-Elektronik-Versicherung |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
|
|
 |
 |
 |
|