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Mittwoch, 08.09.2010

Lebensversicherung
Die Lebensversicherung dient den verschiedensten Zwecken:

  • der eigenen Altersversorgung
  • der Vermögensbildung
  • dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen beim Tode des Versicherten
  • der Versorgung bei Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit

    Entsprechend dem gewünschten Versorgungszweck kann die Lebensversicherung unterschiedlich gestaltet werden. Wesentliches Merkmal ist dabei, ob Leistungen im Todes- und Erlebensfall oder nur im Todesfall fällig werden sollen oder der Todesfallschutz nur eine untergeordnete Rolle spielt.

    Die wichtigsten Formen sind:
    1.) die Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall oder gemischte Lebensversicherung. Bei dieser Versicherungsform wird die Versicherungsleistung beim Tod der versicherten Person, spätestens jedoch beim Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ausgezahlt.

    Sie dient somit der Hinterbliebenen- und Altersversorgung und kann zur Tilgung eines Kredits mit Tilgungsaussetzung verwendet werden.

    2.) die Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todesfall oder Risikoversicherung. Die Versicherungsleistung wird hier nur beim Tod der versicherten Person während der Vertragsdauer fällig. Es gibt keine Leistung beim Ablauf, also findet auch keine Vermögensbildung statt.

    Diese Versicherungsform dient der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung von Krediten.

    Zusätzlicher Versicherungsschutz
    Durch zusätzliche Vereinbarungen kann der Versicherungsschutz auch auf Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ausgedehnt werden. Diese Einschlüsse können entweder ab Beginn oder nachträglich vorgenommen werden. Beim nachträglichen Einschluß ist gegebenenfalls eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.




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