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Mittwoch, 08.09.2010

Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung sichert die gesetzliche Haftpflicht von Privatpersonen aus den Gefahren des täglichen Lebens ab. Damit sind im wesentlichen alle diejenigen Ansprüche abgedeckt, die gegen Sie geltend gemacht werden können, z.B. als Gast oder Gastgeber, Sportler, Teilnehmer im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, beim Einkauf oder bei Freizeitaktivitäten.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich sind Auslands-, Abwasser- und Mietsachschäden eingeschlossen.

Im gleichen Umfang wie der Versicherungsnehmer, sind ausserdem Ehegatten, unverheiratete Kinder, die sich noch in der Schul- oder in der unmittelbar daran anschliessenden Berufsausbildung befinden und im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen für Handlungen im Rahmen dieser Tätigkeit mitversichert.

Die Privathaftpflichtversicherung ist üblicherweise beitragsfrei in der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.


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